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HGB § 427 Besondere Haftungsausschlußgründe

HGB § 427 Besondere Haftungsausschlußgründe

[ Auszug: (1) Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf eine der folgenden Gefah ... ]